AGB

 

1. Geltungsbereich 

 

1 Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Ausbildungsangebote von Tinu’s Erste Hilfe (Kurse, Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungen u. ä.), nachfolgend "Kurse" genannt. 

 

2. Organisatorisches 

 

1 Die Rahmenbedingungen (Datum, Kurszeiten, Schulungsort usw.) sind aus dem gedruckten Programm bzw. auf der Homepage ersichtlich. 

 

2  Kurse werden nur durchgeführt, wenn eine festgelegte minimale Teilnehmerzahl erreicht wird. 

 

3 Wir behalten uns ausdrücklich vor, unter Umständen auch kurzfristig, 

- Kurse zu annullieren, zu verschieben, zusammenzulegen bzw. mehrfach zu führen, 

- Kursgelder anzupassen, 

- Umdispositionen bei Lehrpersonal, Lehrmittel, Unterrichtsorten und -Räumen zu treffen. 

 

4 Schadenersatzforderungen aus den erwähnten organisatorischen Massnahmen sind in jedem Fall aus­ge­schlos­sen. Selbst­verständlich werden wenn immer möglich Wünsche der Teilnehmenden berücksichtigt. 

 

5 In Kaderkursen können zu Ausbildungszwecken (Verhaltenstraining) im Unterricht Bild- und Tondaten aufgezeichnet werden. Diese werden mit den Beteiligten ausgewertet und anschliessend wieder gelöscht. 

 

3. Sprachkenntnisse 

 

1 Ausbildungsprozesse erfordern gute Sprachkenntnisse. Auszubildende müssen der Theorie bzw. den An­weisungen des Ausbilders folgen (hören und verstehen), schriftliche Unterlagen lesen sowie sich münd­lich verständlich ausdrücken können. 

 

2 Die Kursleitenden müssen sprachungenügende Auszubildende in den ersten Unterrichts­stunden weg­weisen. Das Kurs­geld wird in der Regel zurückerstattet. 

 

4. Anmeldungen 

 

1  Die Anmeldung eines Kursteilnehmenden gilt als rechtsverbindlich, wenn sie telefonisch, schriftlich (Brief oder Fax) oder elektronisch (E-Mail, Link Homepage Tinu’s Erste Hilfe, nicht jedoch SMS) an die in der Ausschreibung ge­nannte Stelle über­mittelt wurde. 

 

2  Der Anmeldeplatz ist erst nach Eingang der Zahlung definitiv gewährleistet. Einzelheiten zu den Zahlungen ge­mäss Ziffer 6. 

 

3 Anmeldungen können durch uns ohne Begründung abgelehnt werden. 

 

5. Abmeldungen 

 

1  Abmeldungen müssen schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen (per Brief, Telefax oder als E-Mail). Meldungen über Short Message Service (SMS) oder als Combox-Mitteilung erfüllen die Anforderungen nicht. 

 

2 Als massgeblicher Zeitpunkt gilt der Ein­gang der Meldung auf der Geschäftsstelle während den ge­setz­lichen Arbeits­tagen im Kanton Aargau und den Öffnungszeiten gemäss Homepage. 

 

6. Finanzielles 

 

1 Die Kurskosten müssen grundsätzlich mittels Rechnung innert 30 Tagen bezahlt sein. Abweichende Be­stim­mungen sind in den betref­fen­den Kursprogrammen festgehalten oder werden einzeln abgesprochen und in der Regel schriftlich bestätigt. 

 

2 Schuldnerin gegenüber Tinu’s Erste Hilfe ist die gemäss Anmeldung erfasste Person, unabhängig davon, ob die Kurskosten evtl. von einer dritten Partei (z. B. einer Fahrschule, Betrieb) übernommen werden. 

 

3 Ist bei Kurzanlässen die Zahlung direkt vor Ort vorgesehen, muss diese in bar erfolgen. Kreditkarten und ähnliche Zah­lung­smittel können nicht berücksichtigt werden. Bei nachträglicher Rechnungsstellung wird eine Um­triebs­ent­schä­digung von Fr. 30.00 erhoben. Mahnungen bei Nichtbezahlung sind kostenpflichtig, nach der zweiten erfolglosen Mah­nung wird ohne weitere Benachrichtigung die Betreibung eingeleitet. 

  

4 Bei Umbuchung, Abmeldung oder Nichterscheinen, unabhängig des Grundes, fallen nachstehende Kosten an: 

     - bis 30 Tage                     vor Kursbeginn                       Fr. 50.-- Bearbeitungsgebühr 

     - ab 29 bis 20 Tage          vor Kursbeginn                       25 %  der Kurskosten 

     - ab 19 bis 10 Tage          vor Kursbeginn                       50 %  der Kurskosten 

     - ab 09 bis 02 Tage          vor Kursbeginn                       75 %  der Kurskosten 

     - ab 01 bis 00 Tage          vor resp. nach Kursbeginn   100 %  der Kurskosten 

     -                                          nach Kursbeginn                    100 %  der Kurskosten 

 

5 Die Kostenregelung gilt unabhängig davon, ob der frei werdende Teilnehmerplatz durch Tinu’s Erste Hilfe weiter­ge­ge­ben wer­den kann oder die verhinderte Person kurzfristig einen Ersatz meldet. 

 

6 Ausdrücklich vorbehalten im Zusammenhang mit Abmeldungen bzw. Nichterscheinen blei­ben allfällige For­derungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise, Ausbildungsmaterial usw. 

 

7 Es sind keine Rück­er­stat­tun­gen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. 

 

8 Versäumte Lektionen können in Absprache mit der Geschäftsstelle innerhalb von 1 Jahr nachgeholt werden. 

 

9 Teilnehmer, die bei Kursbeginn selbstverständliche oder speziell vorausgesetzte Anforderungen nicht er­füllen (z. B. Qualifikationen, Vorstudium, schriftliche Vorarbeiten usw.), können von der Kursleitung aus­ge­schlossen werden. Das Kurs­geld wird in der Regel nicht zurückbezahlt. 

 

10 Bei von der Kursleitung verfügtem Abbruch der Ausbildung im Nothilfeinstruktorenkurs zwischen Ein­führungs- und Haupt­kurs werden die Kosten anteilsmässig zurückbezahlt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-. 

 

 

7. Rückzug, Abbruch und Ausschluss vom Kurs 

 

1 Bei wiederholten Verstössen gegen Weisungen der Kursleitung, grob ungebührlichem Verhaltenen gegen Teil­neh­men­de oder Kursleitende, sowie bei Verstössen gegen gesellschaftliche Usanzen (wieder­holtes Zu­spät­kommen, Alkohol- und Drogenkonsum usw.) kann die Kursleitung einen sofortigen Kurs­ausschluss verfügen. Das Kurs­geld wird nicht zurückerstattet. 

 

2 In mehrtägigen Kaderkursen kann die Kursleitung in den ersten beiden Tagen die weitere Teil­nah­me ohne Begründung revozieren. Das Kursgeld wird anteilsmässig zurückerstattet, Ausnahme bilden die in Punkt 7.1 aufgeführten Gründe. 

 

3 Der Kursteilnehmende kann seine Teilnahme resp. Fortsetzung an einem Kurs jederzeit freiwillig und ohne Begründung revozieren. Das Kursgeld ist in diesem Fall geschuldet und es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes. 

 

8. Kursbestätigung 

 

1 Der erfolgreiche und lückenlose Besuch der Ausbildungsanlässe wird mit entsprechenden Ausweisen, Aus­bil­dungs­testaten bzw. Zertifikaten bestätigt. Diese werden automatisch und unentgeltlich aus­ge­stellt, ebenso Einträge in Tes­tathefte und Ähnliches. Verlorene Dokumente werden kostenpflichtig ersetzt. 

 

2 Bei vorzeitigem Verlassen der Kursveranstaltung behält sich Tinu’s Erste Hilfe vor, dem Teilnehmenden die effektiv besuchten Kursinhalte und Kurszeiten auszuweisen.­ 

 

9. Versicherung 

 

1 Für alle von uns organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Kursteilnehmende sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verant­wortlich. Das Benützen der Schulungsräume erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegen­ständen können Tinu’s Erste Hilfe oder die Kursleitenden nicht haftbar gemacht werden. 

 

10. Programm-  und Preisänderungen 

 

1 Programm- und Preisänderungen bei unserem Ausbildungsangebot sowie Änderungen den vorliegenden "Allge­mei­nen Geschäfts­be­ding­ung­en" (AGB) blei­­ben jederzeit vorbehalten. 

 

11. Gerichtsstand 

 

1 Für alle Rechtsbeziehungen mit Tinu’s Erste Hilfe ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der sta­tu­ta­rische Sitz der Organisation. 

 

 

 

Tinu’s Erste Hilfe 

Martin Matter, Geschäftsführer [email protected] / 079/757’70’64 

Fahrackerstrasse 3, 4853 Murgenthal