AGB
1. Geltungsbereich
1 Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Ausbildungsangebote von Tinu’s Erste Hilfe (Kurse, Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungen u. ä.), nachfolgend "Kurse" genannt.
2. Organisatorisches
1 Die Rahmenbedingungen (Datum, Kurszeiten, Schulungsort usw.) sind aus dem gedruckten Programm bzw. auf der Homepage ersichtlich.
2 Kurse werden nur durchgeführt, wenn eine festgelegte minimale Teilnehmerzahl erreicht wird.
3 Wir behalten uns ausdrücklich vor, unter Umständen auch kurzfristig,
- Kurse zu annullieren, zu verschieben, zusammenzulegen bzw. mehrfach zu führen,
- Kursgelder anzupassen,
- Umdispositionen bei Lehrpersonal, Lehrmittel, Unterrichtsorten und -Räumen zu treffen.
4 Schadenersatzforderungen aus den erwähnten organisatorischen Massnahmen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Selbstverständlich werden wenn immer möglich Wünsche der Teilnehmenden berücksichtigt.
5 In Kaderkursen können zu Ausbildungszwecken (Verhaltenstraining) im Unterricht Bild- und Tondaten aufgezeichnet werden. Diese werden mit den Beteiligten ausgewertet und anschliessend wieder gelöscht.
3. Sprachkenntnisse
1 Ausbildungsprozesse erfordern gute Sprachkenntnisse. Auszubildende müssen der Theorie bzw. den Anweisungen des Ausbilders folgen (hören und verstehen), schriftliche Unterlagen lesen sowie sich mündlich verständlich ausdrücken können.
2 Die Kursleitenden müssen sprachungenügende Auszubildende in den ersten Unterrichtsstunden wegweisen. Das Kursgeld wird in der Regel zurückerstattet.
4. Anmeldungen
1 Die Anmeldung eines Kursteilnehmenden gilt als rechtsverbindlich, wenn sie telefonisch, schriftlich (Brief oder Fax) oder elektronisch (E-Mail, Link Homepage Tinu’s Erste Hilfe, nicht jedoch SMS) an die in der Ausschreibung genannte Stelle übermittelt wurde.
2 Der Anmeldeplatz ist erst nach Eingang der Zahlung definitiv gewährleistet. Einzelheiten zu den Zahlungen gemäss Ziffer 6.
3 Anmeldungen können durch uns ohne Begründung abgelehnt werden.
5. Abmeldungen
1 Abmeldungen müssen schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen (per Brief, Telefax oder als E-Mail). Meldungen über Short Message Service (SMS) oder als Combox-Mitteilung erfüllen die Anforderungen nicht.
2 Als massgeblicher Zeitpunkt gilt der Eingang der Meldung auf der Geschäftsstelle während den gesetzlichen Arbeitstagen im Kanton Aargau und den Öffnungszeiten gemäss Homepage.
6. Finanzielles
1 Die Kurskosten müssen grundsätzlich mittels Rechnung innert 30 Tagen bezahlt sein. Abweichende Bestimmungen sind in den betreffenden Kursprogrammen festgehalten oder werden einzeln abgesprochen und in der Regel schriftlich bestätigt.
2 Schuldnerin gegenüber Tinu’s Erste Hilfe ist die gemäss Anmeldung erfasste Person, unabhängig davon, ob die Kurskosten evtl. von einer dritten Partei (z. B. einer Fahrschule, Betrieb) übernommen werden.
3 Ist bei Kurzanlässen die Zahlung direkt vor Ort vorgesehen, muss diese in bar erfolgen. Kreditkarten und ähnliche Zahlungsmittel können nicht berücksichtigt werden. Bei nachträglicher Rechnungsstellung wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 30.00 erhoben. Mahnungen bei Nichtbezahlung sind kostenpflichtig, nach der zweiten erfolglosen Mahnung wird ohne weitere Benachrichtigung die Betreibung eingeleitet.
4 Bei Umbuchung, Abmeldung oder Nichterscheinen, unabhängig des Grundes, fallen nachstehende Kosten an:
- bis 30 Tage vor Kursbeginn Fr. 50.-- Bearbeitungsgebühr
- ab 29 bis 20 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kurskosten
- ab 19 bis 10 Tage vor Kursbeginn 50 % der Kurskosten
- ab 09 bis 02 Tage vor Kursbeginn 75 % der Kurskosten
- ab 01 bis 00 Tage vor resp. nach Kursbeginn 100 % der Kurskosten
- nach Kursbeginn 100 % der Kurskosten
5 Die Kostenregelung gilt unabhängig davon, ob der frei werdende Teilnehmerplatz durch Tinu’s Erste Hilfe weitergegeben werden kann oder die verhinderte Person kurzfristig einen Ersatz meldet.
6 Ausdrücklich vorbehalten im Zusammenhang mit Abmeldungen bzw. Nichterscheinen bleiben allfällige Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise, Ausbildungsmaterial usw.
7 Es sind keine Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.
8 Versäumte Lektionen können in Absprache mit der Geschäftsstelle innerhalb von 1 Jahr nachgeholt werden.
9 Teilnehmer, die bei Kursbeginn selbstverständliche oder speziell vorausgesetzte Anforderungen nicht erfüllen (z. B. Qualifikationen, Vorstudium, schriftliche Vorarbeiten usw.), können von der Kursleitung ausgeschlossen werden. Das Kursgeld wird in der Regel nicht zurückbezahlt.
10 Bei von der Kursleitung verfügtem Abbruch der Ausbildung im Nothilfeinstruktorenkurs zwischen Einführungs- und Hauptkurs werden die Kosten anteilsmässig zurückbezahlt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-.
7. Rückzug, Abbruch und Ausschluss vom Kurs
1 Bei wiederholten Verstössen gegen Weisungen der Kursleitung, grob ungebührlichem Verhaltenen gegen Teilnehmende oder Kursleitende, sowie bei Verstössen gegen gesellschaftliche Usanzen (wiederholtes Zuspätkommen, Alkohol- und Drogenkonsum usw.) kann die Kursleitung einen sofortigen Kursausschluss verfügen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
2 In mehrtägigen Kaderkursen kann die Kursleitung in den ersten beiden Tagen die weitere Teilnahme ohne Begründung revozieren. Das Kursgeld wird anteilsmässig zurückerstattet, Ausnahme bilden die in Punkt 7.1 aufgeführten Gründe.
3 Der Kursteilnehmende kann seine Teilnahme resp. Fortsetzung an einem Kurs jederzeit freiwillig und ohne Begründung revozieren. Das Kursgeld ist in diesem Fall geschuldet und es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes.
8. Kursbestätigung
1 Der erfolgreiche und lückenlose Besuch der Ausbildungsanlässe wird mit entsprechenden Ausweisen, Ausbildungstestaten bzw. Zertifikaten bestätigt. Diese werden automatisch und unentgeltlich ausgestellt, ebenso Einträge in Testathefte und Ähnliches. Verlorene Dokumente werden kostenpflichtig ersetzt.
2 Bei vorzeitigem Verlassen der Kursveranstaltung behält sich Tinu’s Erste Hilfe vor, dem Teilnehmenden die effektiv besuchten Kursinhalte und Kurszeiten auszuweisen.
9. Versicherung
1 Für alle von uns organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Kursteilnehmende sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benützen der Schulungsräume erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen können Tinu’s Erste Hilfe oder die Kursleitenden nicht haftbar gemacht werden.
10. Programm- und Preisänderungen
1 Programm- und Preisänderungen bei unserem Ausbildungsangebot sowie Änderungen den vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) bleiben jederzeit vorbehalten.
11. Gerichtsstand
1 Für alle Rechtsbeziehungen mit Tinu’s Erste Hilfe ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der statutarische Sitz der Organisation.
Tinu’s Erste Hilfe
Martin Matter, Geschäftsführer [email protected] / 079/757’70’64
Fahrackerstrasse 3, 4853 Murgenthal